Kleinanzeige

Bald steht sie wieder an: die Weihnachtszeit. In der Hektik und auch den entspannenden Stunden der letzten Tage des Jahres fallen schon mal wichtige Dinge unter den Tisch: man wollte doch noch seinen alten Schlitten verkaufen, man braucht doch noch einen Weihnachtsbaumständer. Glücklicherweise kann man mittlerweile sowohl im Internet als auch auf althergebrachte Art in der Zeitung Kleinanzeigen kostenlos zur Weihnachtszeit aufgeben. Das sollte man allerdings rechtzeitig tun.

Der Vorteil einer Kleinanzeige

Viel Arbeit ist es ja nicht: man überlegt sich seinen Text, geht zur örtlichen Zeitung und den Rest erledigt dann die Redaktion. Oder man nutzt ein Internetportal: der Auktionsriese eBay hat vor kurzem sein Kleinanzeigen-Projekt ins Leben gerufen, bei dem man kostenfrei Anzeigen aufgeben kann, die natürlich auch eine viel breitere Masse erreichen als die Lokale Zeitung. Auch bei den meisten Zeitungen kann man zusätzlich zur Druckmethode seine Kleinanzeigen auch online einspeisen, so dass beispielsweise Wohnungen einem größeren Publikum zugänglich gemacht werden.

Angebot und Nachfrage

Der Vorteil von Kleinanzeigen ist, dass man meist auf einer sehr persönlichen Ebene mit dem Käufer oder Verkäufer kommunizieren kann, so dass man ein menschlich befriedigenderes Ergebnis erzielt als mit einem einfachen Verkauf über ein Auktionshaus oder Ähnliches.

Warum man diese Anzeigen rechtzeitig aufgeben sollte, wird klar, wenn man bedenkt, wie lang die Abwicklung eines Kaufes durch diese persönliche Kommunikation dauern kann. Immerhin muss Kontakt aufgenommen werden, oft werden die Sachen noch besichtigt, wofür dann auch noch ein Termin gefunden werden muss und schließlich kann es ja durchaus vorkommen, dass mehrere Interessenten da sind, von denen letztlich aber nur einer zuschlägt. Oder man erlebt den genau umgekehrten Fall, dass viele Angebote vorliegen und man erst einmal das Beste herausfiltern muss.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass es sinnvoll ist, wenn man eine Kleinanzeige aufgeben will, dies so früh wie möglich zu erledigen, um sich viel Ärger zu ersparen – wie zum Beispiel wenn der Weihnachtsbaumständer erst am 28. Dezember ankommt.